- Die Anlage ist nicht öffentlich und steht im Eigentum der Vereinsgemeinschaft DJK Köllerbach / TV Püttlingen.
- Die Leichtathletikanlage Breitwies ist eine speziell für die Leichtathletik konzipierte und erbaute Anlage und darf grundsätzlich nur für sportliche Zwecke genutzt werden.
- Die Regelung der Nutzung, des Wettkampf- und Trainingsbetriebes, insbesondere der Trainings- zeiten, erfolgt ausschließlich durch den Vorstand der IGLAB.
Nutzungsberechtigt sind:
1) Mitglieder der Vereine TV Püttlingen und DJK Köllerbach, die für einen der Vereine eine SLB-Startberechtigung besitzen,
2) Freizeitsportler nach Maßgabe der Nutzungsordnung
3) Fremdstarter nach Maßgabe der Nutzungsordnung
4) Püttlinger Grundschulen im Rahmen des Schulsports. Für die unter 2 – 4 genannten Nutzer ist eine vorherige Zustimmung des Vorstandes der IGLAB erforderlich.
Art und Umfang der Nutzung sowie Höhe des Nutzungsentgeltes werden mittels Nutzungsvertrag geregelt.
- Die in den Lagerräumen befindlichen Geräte stehen im Eigentum der einzelnen Mitgliedsvereine. Deren Benutzung bedarf der Zustimmung der Eigentümer.
- Das Umkleidegebäude steht im Eigentum von der DJK Köllerbach und dem TV Püttlingen. Die Benutzung bedarf der Zustimmung der Eigentümer.
- Es dürfen nur Spikes bis maximal 6 mm Länge verwendet werden.
- Vorsätzliche und grob fahrlässige Sachbeschädigung wird strafrechtlich verfolgt und führt zu Haftungsansprüchen.
- Den Anweisungen der Platzaufsicht, sie übt im Auftrag des Vorstandes der IGLAB das Hausrecht aus, ist Folge zu leisten.
- Auf der gesamten Anlage gilt grundsätzlich Rauchverbot.
- Hunde dürfen nicht auf die Anlage mitgebracht werden.
Interessengemeinschaft Leichtathletikanlage Breitwies e.V.
Der Vorstand