Nutzungsordnung der Leichtathletikanlage Breitwies

I. Umfang der Nutzung

§ 1

  1. Diese Ordnung regelt Art, Umfang und Bedingungen der Nutzung der Leichtathletikanlage Breitwies. Ausgenommen hiervon sind das Umkleidegebäude und vereinseigene Geräte der Vereine unter § 1 Ziff. 3.
  2. Die Leichtathletikanlage Breitwies ist nicht öffentlich und steht im Eigentum der „Interessengemeinschaft Leichtathletikanlage Breitwies e.V. (IGLAB). In allen Fragen der Nutzung entscheidet ausschließlich der Vorstand der IGLAB.
  3. Die Interessengemeinschaft besteht aus den Vereinen TV 1890 Püttlingen e.V. und DJK Köllerbach e.V..
§ 2
  1. Die Leichathletikanlage Breitwies steht bei Vorrang des Eigenbedarfs den unter § 1 Ziff. 3 genannten Vereinen auch anderen Vereinen und Personen gegen eine Benutzungsgebühr zu Trainingszwecken zur Verfügung.
  2. Es gelten folgende Begriffe
    (a) „Nutzungsberechtigte“ sind 
    - alle Mitglieder des TV Püttlingen und der DJK Köllerbach, die für einen dieser Vereine eine Startberechtigung des Saarländischen Leichtathletikbundes (SLB) besitzen.
    - alle Schulen, die der Gemeinde Püttlingen unterstehen, während der Unterrichtszeiten.
    (b) „Fremdstarter“ sind- alle Personen, die ein SLB-Startrecht für andere als die Mitgliedsvereine der IGLAB haben.
    - alle Schulen, bei denen die Gemeinde Püttlingen nicht der Schulträger ist.
    - alle Personen, die keinem Verein angehören.
    - alle Personen, die Mitglieder in anderen als die unter § 1 Ziff. 3 genannten Vereinen sind.
    (c) „Freizeitsportler“ sind - alle Personen, die Mitglied in einem der drei Vereine sind und keinen SLB-Startpass besitzen.
    - alle Personen, die Mitglied im Förderverein sind und keinen SLB-Startpass besitzen. 
    - alle Personen, die das von der IGLAB angebotene Sportabzeichenangebot nutzen möchten.
  3. Für die unter § 1 Ziff. 3 genannten Verein werden vorrangig Trainingsmöglichkeiten eingeräumt. Die Trainingszeiten sind unter den drei Vereinen zu koordinieren und durch Aushang bekannt zu geben.
  4. Freizeitsportler erhalten auf Anfrage eigene Trainingszeiten zugewiesen. Das Training ist so zu gestalten, dass das Training der nutzungsberechtigten Vereine nicht beeinträchtigt wird.
  5. Die Nutzung der Sportanlage Breitmies durch Fremdstarter zu Trainingszwecken wird auf Antrag vergeben.
  6. Den Antrag zur Nutzung der Sportanlage Breitmies kann durch eine Einzelperson, durch den Schulträger oder durch den Verein, für den die Person oder die Personengruppen eine Startberechtigung haben, erfolgen. Der Antragsteller ist zur Kostenübernahme verpflichtet.
  7. Über die Vergabe zur Nutzung der Sportanlage Breitwies entscheidet ausschließlich der Vorstand der IGLAB.
  8. Das Nutzungsrecht wird durch einen schriftlichen Vertrag geregelt und ist nicht übertragbar.
§ 3
  1. Die in den Lagerräumen befindlichen Geräte stehen im Eigentum der einzelnen Mitgliedsvereine.
  2. Die Nutzung der Sportgeräte bedarf der Zustimmung der Eigentümer.
§ 4
  1. Die Benutzung der Leichtathletikanlage Breitwies kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse oder anderer Umstände, insbesondere wenn durch die beabsichtigte Nutzung, erhebliche Schäden an der Sportanlage zu befürchten sind.
  2. Die Leichtathletikanlage Breitwies steht grundsätzlich nur für sportliche Zwecke zur Verfügung. Anderweitige Veranstaltungen bedürfen der Einzelfallregelung durch den Vorstand der IGLAB und dürfen sportliche Belange nicht beeinträchtigen.

 

II. Pflichten der Benutzer

§ 5
  1. Die Leichtathletikanlage Breitwies darf nur während der zugewiesenen Zeiten und für den genehmigten Zweck benutzt werden.Der Trainer bzw. Verantwortliche der Gruppe trägt spätestens am Ende der Trainingseinheit die Trainingszeit und die Anzahl der Trainierenden in eine Liste ein.
  2. Wurf- und Stoßübungen dürfen nur auf den hierfür eingerichteten Anlagen und unter Beachtung der geltenden Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden.
  3. Die Lauf- und Sprunganlagen dürfen nur mit Turnschuhen und Spikes von max. 6 mm Länge benutzt werden.
  4. Die Genehmigung zur Benutzung der Leichtathletikanlage Breitwies ist rechtzeitig vor Beginn der geplanten Nutzung bei der IGLAB einzuholen. Sie ist nicht übertragbar.
  5. Der Trainingsbetrieb auf der Leichtathletikanlage endet um 21.00 Uhr.
  6. Die Leichtathletikanlage und die Räume sind nach Benutzung ordnungsgemäß zu verlassen, die benutzten Geräte sind ordnungsgemäß zurückzulegen, die Schlüssel sind ordnungsgemäß zurückzugeben. Vor der Benutzung festgestellte oder während der Benutzung entstandene Schäden an der Sportanlage, an Räumen oder Geräten sind unverzüglich dem Platzwart bzw. der IGLAB zu melden.
  7. Auf der gesamten Leichtathletikanlage gilt grundsätzlich allgemeines Fahrverbot. Fahrräder, Mofas und Autos sind auf den offiziellen Parkplätzen abzustellen.
  8. Die Platzordnung ist von allen Personen auf der Anlage verbindlich einzuhalten.
§ 6
Den Anordnungen der Platzaufsicht, sie übt im Auftrag des Vorstandes der IGLAB das Hausrecht aus, ist Folge zu leisten.
§ 7
Bei wiederholten Verstößen gegen die Nutzungsordnung / Platzordnung kann der Benutzer durch den Vorstand der IGLAB oder der von ihr bestellten Aufsichtsperson von der Anlage verwiesen werden, und es kann ihm das Nutzungsrecht auf Dauer entzogen werden.

 

III. Haftung

§ 8
  1. Können Teile der Leichtathletikanlage und Geräte nur in beschränktem Umfang benutzt werden, sind Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die IGLAB ausgeschlossen.
  2. Das Betreten und die Benutzung der Leichtathletikanlage Breitwies sowie das Abstellen von Fahrzeugen aller Art erfolgt auf eigene Gefahr. Die IGLAB übernimmt keine Haftung für die bei Benutzung der Leichtathletikanlage, Räume, Geräte oder Zufahrtswege eingetretenen Personen- oder Sachschäden. Die IGLAB haftet ebenfalls nicht für Verlust, Diebstahl oder Schäden an eingebrachten Sachen.
  3. Die Haftung der IGLAB als Eigentümer für den sicheren Bauzustand von Gebäuden und Laufbahn gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.
§ 9
  1. Der Antragsteller oder der Benutzer haftet für alle Schäden, die der IGLAB an den überlassenen Einrichtungen und Geräten durch die Nutzung entstehen, ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Benutzers bzw. des Antragstellers.
  2. Der Antragsteller oder der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen die IGLAB und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die IGLAB und deren Beauftragte.
  3. Der Antragsteller oder Benutzer stellt die IGLAB von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Mitglieder oder Beauftragten für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Sportanlagen und Geräte stehen.

 

IV. Kostenregelung

§ 10
  1. Für „Nutzungsberechtigte“ und „Freizeitsportler“ ist die Nutzung der Leichtathletikanlage Breitwies kostenlos.
  2. Eine Trainingseinheit darf zwei Zeitstunden nicht überschreiten. Überschreitungen der Trainingszeit werden anteilig in Rechnung gestellt. Eine Trainingseinheit wird mit mindestens zwei Stunden berechnet.
  3. Für „Fremdstarter“ beträgt das Nutzungsentgelt pro Person vier EUR pro Trainingseinheit.
  4. Für „Fremdstarter“, die auch Mitglied in einem der unter § 1 Ziff. 3 genannten Vereine oder im Förderverein sind, beträgt das Nutzungsentgelt pro Person und Trainingseinheit zwei EUR.
  5. Die IGLAB behält sich vor, bei Verschmutzung der Anlage dem Antragsteller die Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
  6. In begründeten Einzelfällen kann die IGLAB Abweichungen von den Entgelten treffen, insbesondere kann sie Vorschüsse und Sicherheitsleistungen verlangen.
  7. Die Entgelte sind innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung auf ein Vereinskonto der IGLAB zu entrichten.

 

V. Inkrafttreten

§ 11
Diese Nutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. August 2002 in Kraft.
Die Nutzungsordnung löst die Version vom 08. April 2005 ab.
Püttlingen, den 10. März 2007